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   LSG Niedersachsen, 14.08.1995 - L 6 U 28/95   

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LSG Niedersachsen, 14.08.1995 - L 6 U 28/95 (https://dejure.org/1995,20937)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.1995 - L 6 U 28/95 (https://dejure.org/1995,20937)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 1995 - L 6 U 28/95 (https://dejure.org/1995,20937)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Arbeitsunfall; Unfallversicherung; Ausländer; Wohnsitz; Tod; Überführung; Überführungskosten; Erstattung; Ausland; Rechtsmißbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsunfall; Unfallversicherung; Ausländer; Wohnsitz; Tod; Überführung; Überführungskosten; Erstattung; Ausland; Rechtsmißbrauch

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.11.1995 - 6 U 28/95   

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https://dejure.org/1995,6295
OLG Köln, 24.11.1995 - 6 U 28/95 (https://dejure.org/1995,6295)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.1995 - 6 U 28/95 (https://dejure.org/1995,6295)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 1995 - 6 U 28/95 (https://dejure.org/1995,6295)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 17/96

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Geschäften mit OTC-Aktien; Berechnung

    Zwischen ihr und den Klägern ist eine vertraglich abgesicherte Geschäftsbeziehung, die die Beratung der Kläger bei der Geldanlage zum Gegenstand hatte und die rechtlich entweder als Auftrag im Sinne des § 662 BGB oder als entgeltliche Geschäftsbesorgung im Sinne des § 675 BGB oder als atypischer Beratungsvertrag im Sinne des § 305 BGB einzuordnen ist, zustande gekommen, vgl. BGHZ 74, 103, 106f.; 100, 117; OLG Düsseldorf Urteile vom 28.12.1995, 6 U 28/95 und vom 16.11.1995, 6 U 230/94; Senatsurteil vom 19.04.1996, 22 U 9/96.

    Eine entsprechende Verpflichtung zur Aufklärung trifft auch denjenigen, der bei der Anbahnung von Geschäften zum Erwerb von OTC-Aktien tätig wird, vgl. BGH NJW 1991, 1108, 1109; 1947, 1948; OLG Düsseldorf Urteile vom 28.12.1995, 6 U 28/95, vom 16.11.1995, 6 U 230/94, und vom 12.10.1995, 6 U 231/94; Senatsurteil vom 19.04.1996, 22 U 9/96.

    Diese Anrechnung würde darauf hinauslaufen, daß die Kläger an der ihnen rechtswidrig und schuldhaft vermittelten Anlage festgehalten würden, was nicht Sinn der Vorteilsausgleichung ist, vgl. OLG Düsseldorf Urteile vom 28.12.1995, 6 U 28/95, und vom 12.10.1995, 6 U 231/94, Senatsurteil vom 19.04.1996, 22 U 9/96.

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